Für manche mag die neue Datenschutzgrundverordnung einfach nur ein lästiges, bürokratisches Monster sein. Oder ein Konjunkturprogramm für Rechtsanwälte und IT-Schaffende. Dass es gute Gründe für dieses Verordnung gibt, zeigt ein Beispiel aus dem Bereich Webdesign. Wenn man früher bei der Gestaltung von Webseiten meist auf Systemschriften setzen musste, die standardmäßig bei jedem Computersystem installiert waren, so hat sich das in den letzten Jahren radikal gewandelt. Jede Seite, die etwas auf sich hält, verwendet individuelle Fonts, nach Corporate Design Vorgaben oder einfach aus stilistischen Gründen.

Dass Schriften ein wertvolles Gut sind und das Entwerfen „guter“ Schriften enormes Können und Zeit benötigen, ist jedem Gestalter bekannt. Zu Recht verlangen die Lizenzinhaber einen Obulus für die Verwendung ihrer Werke. Im Rahmen der Überprüfung und Anpassung bestehender Webseiten an die DSGVO wurden auch die Datenschutzbestimmungen für Schriftlizenzen überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass Font Foundries wie z.B. Monotype (MyFonts gehört auch dazu) standardmäßig die Browserdaten der Nutzer verwertet, die auf den Seiten surfen, die ihre Webfonts einsetzen. Und mit verwerten meinen wir das Sammeln und Verkaufen von Surfverlauf, IP-Adressen und persönlichen Daten wie Mail-Adressen und Namen.

Nach der neuen DSGVO dürfen diese Daten ohne Einverständnis des Nutzers nicht erhoben und verarbeitet werden. Das bedeutet für jeden Website-Betreiber: der Einsatz von lizenzierten Webfonts ist nicht mehr gestattet. Natürlich erhebt auch Google mit seinem „kostenlosen“ Fontangebot Daten. Diese Schriften können als sog. Self-Hosted Fonts auf den eigenen Server geladen werden. Bei vielen WordPress-Themes ist das fest integriert. Damit Google keine Daten über das Surfverhalten sammeln kann, müssen entsprechende technische Maßnahmen unternommen werden. Inwiefern damit noch eine Nutzung der Google Webfonts möglich ist, konnten wir bis jetzt nicht klären. Klar ist, dass Foundries wie Monotype sich wohl nicht auf die DSGVO vorbereitet haben. Es gibt unseres Wissens noch keine Lizenz, die eine Nutzung unter Beachtung der DSGVO erlaubt. Wir haben Monotype angeschrieben und nach dem aktuellen Stand gefragt, aber bis heute kein Antwort zu dem Thema erhalten.

Auf der sicheren Seite sind Webseitenbetreiber, die Systemschriften verwenden, oder sich eigene Schriften haben erstellen lassen, die sie auf ihrem eigenen Server hosten und für die keine Klickmengenbasierten Lizenzkosten anfallen.